Elgg

Kontaktperson: Andreas von Ballmoos, 052 364 18 41,

Schulisches Regelwerk Suchtmittelkonsum Sekundarschule Elgg

Im Frühling 2005 platzte den Lehrpersonen der Kragen. Das Rauchen der Sekundarschüler knapp ausserhalb des Schulareals wurde zur provozierenden Show einzelner Schüler und Schülerinnen. Vor allem die im Ort ansässigen Lehrpersonen störten sich immer mehr daran, dass sie auf dem Schulweg und auch sonst ausserhalb der Schulzeit immer mehr mit rauchenden Schülerinnen und Schüler konfrontiert waren.
Im Einvernehmen mit dem Kollegium wandte sich der Hausvorstand an die Regionale Suchtpräventionsstelle (RSPS) Winterthur, mit der man bereits lange Kontakt pflegte, um über mögliche Massnahmen zu sprechen.

Gemeinsam entschied man sich, die Eltern der Schülerinnen und Schüler, welche immer wieder wegen des Rauchens auffällig geworden waren und gegen Schulregeln verstossen hatten, zu einer Aussprache mit Mitarbeitern der RSPS einzuladen. Ziel war, dass sich die Eltern unabhängig von der Schule zu Problemen und Lösungsmöglichkeiten aussprechen konnten.

Etwa zehn Eltern nahmen an der Veranstaltung teil. Eltern wünschten, dass die Schule klarere Regeln zum Rauchen, aber auch zum Umgang mit anderen Suchtmitteln erstellen würde. Zudem wurde geäussert, dass Eltern oft nicht wüssten, dass ihre Kinder rauchen, und sie daher darauf angewiesen seien, dass sie von der Schule diesbezüglich informiert würden. Klar wurde, dass die Eltern nebst dem Rauchen auch die anderen "gängigen" Suchtmittel wie Alkohol und Cannabis einbeziehen wollten.

Als Resultat dieser Veranstaltung wurde beschlossen, ein Regelwerk zum Umgang mit Suchtmitteln für die Schule zu erarbeiten. Dazu musste zuerst das Kollegium für diese Idee gewonnen werden. An einer ganztätigen Veranstaltung im Juni 2005 wurden gemeinsame Haltungen zum Konsum von Suchtmitteln bei Kindern und Jugendlichen, zur Rolle der Schule und der Lehrpersonen, zu Regeln im Schulbereich, zu Sanktionen und deren Umsetzung usw. erarbeitet. Man entschied sich, ein neues Regelwerk auszuarbeiten und bildete dafür eine Arbeitsgruppe. Darin vertreten waren vier Lehrpersonen, eine Vertretung der Schulpflege, der Hauswart sowie eine Elternvertretung (Teilnehmende des oben erwähnten Diskussionsabends für Eltern von rauchenden Schüler/innen).

Die nun konstituierte AG traf sich in der Folge ab September 2005 bis Frühling 2006 zu acht Arbeitssitzungen zu je zwei Stunden. Zuerst wertete man das umfangreiche Material des Kick-off-Tages aus, um die Bandbreite der Meinungen und Haltungen zu definieren. Danach verfasste man das Arbeits- sowie das Grobkonzept des Regelwerks. In Untergruppen wurden die Themen aufgeteilt und auf die nächste Sitzung vorbereitet. Die Vorschläge verschickte man jeweils per Mail vor der Sitzung an alle. Es stellte sich bald heraus, dass das Verhalten der Erwachsenen eine Knacknuss war. Vor allem der Konsum von Alkohol, zum Beispiel bei Geburtstagen oder beim Nachtessen im Skilager durch Lehr- und Leitungspersonen, wurde lange diskutiert. Ein Problem war ebenfalls ein mögliches Rauchverbot für Kulturveranstaltungen in der Aula oder Vereinsveranstaltungen in der Turnhalle. Eine weitere Knacknuss war die Definition des Areals. Um dem provokativen Verhalten einzelner Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken, die sich nach Schulschluss knapp hinter der Schularealgrenze beim Rauchen trafen, wurde das Rauchen in "Sichtweite" des Areals verboten.
Gewisse Fragen brachte die Arbeitsgruppe ins Kollegium ein, um zu spüren, ob die Massnahmen durch die Lehrpersonen unterstützt würden.

Im März 2006 wurde das Regelwerk durch die Arbeitsgruppe im Konvent dem Kollegium vorgestellt und danach in der Schlussredaktion überarbeitet.

Am 20. Juni wurde das Regelwerk in Elgg der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. In den Referaten wurde vor allem auf die Notwendigkeit von klaren, verbindlichen Regeln und entsprechenden Sanktionen als wichtige präventive Massnahme hingewiesen. Man wies auch darauf hin, dass das Regelwerk nur wirken kann, wenn es von allen Beteiligten, also auch den Eltern, unterstützt und eingehalten würde. Die Voten aus dem Publikum waren durchwegs positiv. Das erstaunte uns, klang das Ganze doch hin und wieder etwas "repressiv".

Das Regewerk wurde als ein Modul innerhalb des Bausteinmodells der Suchtpräventionsstellen des Kantons Zürich für die Suchtprävention in der Schule dargestellt. Neben dem Baustein "Suchtprävention als Unterrichtsgegenstand" wurde vor allem der Baustein "Handlungsplan Frühintervention" betont. Er wird dann wichtig, wenn Schülerinnen und Schüler durch das Regelwerk nicht am Missbrauch von Suchtmitteln gehindert werden können. Das muss als Zeichen einer tiefer liegenden Problematik interpretiert werden und verlangt nach einem Vorgehen, das weniger auf Sanktionen, sondern auf Hilfsmassnahmen aufbaut. Das Regelwerk ist folglich nur zusammen mit dem Baustein "Frühintervention" vollständig.

Auf das Schuljahr 2006/2007 wurde das Regelwerk in der Sekundarschule Elgg eingeführt. Zuvor wurden auf dem Schulareal Tafeln aufgestellt, die auf die Regeln aufmerksam machen. Diese Aktion wurde durch die Medien prominent präsentiert. Das ganze Areal der Sekundarschule Elgg ist nun rauchfrei! Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nur bei speziellen Anlässen in einem klar definierten Festwirtschaftsbereich möglich. Diese Bestimmungen gelten selbstverständlich auch für Lehrpersonen, für alle Besucher der Schule, auch für Teilnehmer an Kursen der Erwachsenenbildung, Mitglieder von Sportvereinen, ja selbst für die Bauarbeiter, die den alten Pausenplatz sanieren.

Das Regelwerk ist nun seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Die Reaktionen sind verblüffend. Das Thema Suchtmittelkonsum ist innerhalb der Schule kein Problem mehr. Die Interpretationen sind unterschiedlich. Einerseits wird beobachtet, dass die neue Generation der Erstklässler kaum mehr oder zumindest viel weniger raucht und kifft. Andererseits ist man der Meinung, dass das Regelwerk die Attraktivität vor allem des Rauchens reduziert hat. Ob natürlich der Konsum von Suchtmitteln ausserhalb des Schulrahmens auch abgenommen hat, kann noch nicht schlüssig beantwortet werden.

Die Sekundarschule Elgg hat sich übrigens dazu entschlossen, das Frühinterventionskonzept als zweiten Baustein der schulischen Suchtprävention ebenfalls zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe ist seither an der Arbeit. Die Schule Elgg ist eine "Best-Practice-Schule" innerhalb der Umsetzung des Jahresthemas "Frühintervention – die Schulen handeln" der Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich.

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